Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Villgrater Natur Produkte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung der Villgrater Natur Produkte Josef Schett KG A-9932 Innervillgraten 116 Die Firma Villgrater Natur Produkte Josef Schett KG wird im Folgenden als Schett KG bezeichnet. Der Vertragspartner der Schett KG im Folgenden als Kunde bezeichnet. Verbraucher = Person, für die das in Frage kommende Geschäft nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Fernabsatz = Anbahnung und Vertragsabschluss unter Einsatz von Kommunikationsmitteln ohne gleichzeitige Anwesenheit beider Vertragsparteien. ECG = österreichische E-Commerce-Gesetz in der geltenden Fassung. KSchG = österreichische Konsumentenschutzgesetz in der geltenden Fassung. UGB = österreichisches Unternehmensgesetzbuch in der geltenden Fassung.

1. Geltung

Diese Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Schett KG und ihren Kunden für alle Geschäfte, insbesondere auch im Fernabsatz, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. AGB eines Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Schett KG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 . Angebot – Informationen bei Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote sind freibleibend und verpflichten die Schett KG nicht zur Leistung. Vor Abgabe eines Angebotes über den Webshop wird der Verbraucher über die technischen Schritte informiert, die zum Vertragsabschluss führen. Der Vertragstext (Bestellbestätigung) wird unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Werktag dem Verbraucher per Email zugesandt.

3 . Preis

Alle von der Schett KG genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten Aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so ist die Schett KG berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.

4.  Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Forderungen sind grundsätzlich Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Bei Bestellungen im Onlineshop kann die Bezahlung per Nachnahme oder mit Kreditkarte erfolgen. Rechnungen sind ab Warenübernahme sofort, ohne Abzüge fällig. Bei Zahlungsverzug, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit Einlangen auf dem Geschäftskonto der Schett KG als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Schett KG berechtigt, nach Wahl den ersatz des tatsächlich entstandenen schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher höhe zu begehren. Die Schett KG ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

5. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Schett KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat die Schett KG bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Schett KG von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat die Schett KG die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der Schett KG einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen zurücktreten. Bei Sonderanfertigungen besteht kein Rückgaberecht! Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

6. Lieferung, Transport, Gefahrtragung, Fristen

Mangels ausdrücklicher und schriftlicher abweichender Vereinbarung gelten die Waren der Schett KG im Hinblick auf die Gefahrtragung als „ab Werk“ (Werk = Villgrater Natur Produkte Josef Schett KG; A-9932 Innervillgraten 116) verkauft. Ab einem Warenwert von € 200,– inkl. MWSt. erfolgt die Lieferung frei Haus. Teillieferungen sind zulässig. Unsere Angaben über Lieferfristen gelten als annähernd und sind grundsätzlich unverbindlich. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

7 . Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Facharbeiterstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbetreibenden einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz der Schett KG.

9. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für die Kunden der Schett KG zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.

10. Gewährleistung

Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen: Wurden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt oder sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als der Schett KG verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug unseres Unternehmens mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt hat entgegen der Vermutungsregel des § 924 ABGB der Kunde zu beweisen. Die Schett KG hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache.

11. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

12. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Schett KG verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

13. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von der schett kg unter eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schett KG. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme ist die Schett KG berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungenverpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum der Schett KG hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von der Schett KG produzierten und erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

14. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde der Schett KG schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat der Schett KG auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen der Schett KG gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur im Namen der Schett KG inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen die Schett KG dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung der Schett KG nicht abgetreten werden.

15. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

16. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmenssachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

17. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von der Schett KG automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, der Schett KG Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mittilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.